Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert in seinem aktuellen Blockbeitrag die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 18.08.2026 (Az.: 2 Sa 14/24), laut derer eine Arbeitnehmerin einen Anspruch auf die Differenz zwischen der von ihr bezogenen Vergütung und dem Medianentgelt der männlichen Vergleichsgruppe auf derselben Hierarchieebene hat.
WeiterlesenDie denkbare Benachteiligung von Teilzeitkräften ist regelmäßig Gegenstand arbeitsgerichtlicher Auseinandersetzungen, auch unter dem Blickwinkel der (mittelbaren) Diskriminierung. Eine dieses Thema betreffende Entscheidung des LAG Düsseldorf stellt RA Dr. Martin Pröpper vor.
WeiterlesenDas Landesarbeitsgericht Köln hat mit Urteil vom 16.04.2026 (Az.: 6 SLa 574/25) entschieden, dass eine Anfechtung des Arbeitsvertrags wegen Nichtoffenbarung der Schwerbehinderung im Bewerbungsgespräch ausscheidet, da ohne entsprechende Frage keine Offenbarungspflicht besteht und eine (zulässige) Lüge auf eine unzulässige Frage keinen Anfechtungsgrund begründet.
Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln in seinem aktuellen Blockbeitrag.
WeiterlesenDas Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 21.05.2026 (Az.: 8 AZR 194/25 (F)) entschieden, dass Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen können, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in seinem aktuellen Blockbeitrag.
WeiterlesenEine formularmäßige Klausel im Arbeitsvertrag, die dem Arbeitgeber erlaubt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist unter Fortzahlung der Vergütung von der Arbeit freizustellen, ist unwirksam. Nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 25. März 2026 – 5 AZR 108/25) benachteiligt eine solche Regelung den Arbeitnehmer unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB. Rechtsanwalt Christian Kaiser stellt die Entscheidung vor und erklärt, unter welchen Voraussetzungen Arbeitgeber nach einer Kündigung auch weiterhin die Freistellung erklären dürfen.
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