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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Ernsthafte Androhung von Leib und Leben rechtfertigt außerordentliche Kündigung

Zwischen Arbeitskollegen kann es grundsätzlich schon einmal zu Unstimmigkeiten kommen. Dabei schlagen manche Kollegen jedoch erheblich über die Stränge. Das Arbeitsgericht Siegburg (Urteil vom 04.11.2021 – 5 Ca 254/21) hatte über folgenden Fall zu entscheiden: Ein Arbeitnehmer hat gegenüber seiner Kollegin glaubhaft angekündigt, seinen Vorgesetzten aus dem Fenster zu schmeißen und kurz vor einem Amoklauf zu stehen.

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Lieferanten leben am Limit?

Die Welt ist im steten Wandel. So ist es auch für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Dass wir uns vermehrt Essen und auch allgemeine Lebensmittel mit dem Fahrrad nach Hause liefern lassen, ist Teil der neuen Realität. Viel wird über die Arbeitsbedingungen der Lieferanten, der sogenannten „Rider“ berichtet. In vielen Fällen ist der Arbeitsschutz fraglich und die Arbeitsbedingungen schwierig.

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