Das Hinweisgeberschutzgesetz dient der nationalen Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie. Ziele der Richtlinie sind der Schutz der meldenden Person vor Repressalien nach einer Meldung, wie etwa arbeitsrechtliche Maßnahmen. Unternehmen mit mehr als 249 Mitarbeiter müssen ab Verkündung des Gesetzes dazu binnen drei Monaten ein Hinweisgebersystem einrichten und betreiben. Andernfalls droht ein empfindliches Bußgeld. Katharina Meyer-Renkes fasst das wichtigste zusammen.
WeiterlesenMit zwei Entscheidungen vom 20. Dezember 2022 (BAG, Urteil vom 20. Dezember 2022 – Az.: 9 AZR 266/20; Az.: 9 AZR 245/19) hat das BAG klargestellt, dass Urlaub nur verjährt bzw. verfällt, wenn Unternehmen vorher ihre Beschäftigten darauf hingewiesen haben, dass ihnen Urlaub zusteht, der bei fehlender Inanspruchnahme verfällt. Fehlt es hieran, können auch noch Ansprüche aus früheren Jahren geltend gemacht werden.
WeiterlesenWeihnachten steht vor der Tür und das Jahr 2022 neigt sich dem Ende zu. Anlass genug für einen Rückblick auf das Jahr 2022 und einen Ausblick auf das Jahr 2023.
Das Jahr 2022 hat für unsere Kanzlei einige Veränderungen – sowohl positive als auch negative - mit sich gebracht. Wir freuen uns auf 2023 und die bevorstehenden Herausforderungen, die wir gemeinsam mit unserem Team und den Mandantinnen und Mandanten bewältigen werden.
WeiterlesenBei Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sind die Entschädigungen oft sehr gering. Nun gibt es eine erfreuliche Entscheidung des Arbeitsgerichts München zu einem Fall der rassistischen und anitsemitischen Beleidigung eines Mitarbeiters, bei der eine deutlich höhere Entschädigung zugesprochen wurde als üblicherweise. Rechtsanwalt Carsten Kohles berichtet zu diesem Fall.
WeiterlesenWie bereits in diesem Blog berichtet, hat der 1. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) am 13. September 2022 (1 ABR 22/21) entschieden, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeit erfasst werden kann. Nunmehr liegen die mit Spannung erwarteten Urteilsgründe der Entscheidung vor. Der Partner unserer Kanzlei, Dr. Frank Dahlbender, fasst sie hier für Sie zusammen und erklärt, was für die Praxis wichtig ist.
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