Nicht nur Betriebsratsmitglieder, sondern auch Datenschutzbeauftragte gehören dieser Beschäftigtengruppe an. Um die Unabhängigkeit des Datenschutzbeauftragten während seiner Amtszeit zu sichern, schreibt § 6 Abs. 4 S. 2, 3 i.V.m. § 38 Abs. 2 BDSG den Sonderkündigungsschutz für die Dauer eines Jahres nach Abberufung fort. Dies ist dem Sonderkündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder gemäß § 15 Abs. 1 S. 2 KSchG nachgebildet. Vor dem Hintergrund dieser Rechtslage beendete das Bundesarbeitsgericht vor wenigen Tagen einen jahrelangen Rechtsstreit. Das BAG hatte nämlich zu entscheiden, ob das Amt des Betriebsratsvorsitzenden und das des Datenschutzbeauftragten miteinander vereinbar sind ( Urteil des BAG vom 6. Juni 2023 – Az.: 9 AZR 383/19).Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis erklärt alles Wichtige zu dem Fall.
WeiterlesenEs ist soweit: Das Hinweisgeberschutzgesetz wurde am 2. Juni 2023 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung tritt das Hinweisgeberschutzgesetz zum darin vorgesehenen Datum am 2. Juli 2023 in Kraft! Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes stellt die wichtigsten Ergebnisse des Vermittlungsausschusses und Änderungen am Gesetzesentwurf dar.
WeiterlesenOnline-Update schließt erfolgreiche Veranstaltungsreihe in 2023 ab. Aus der Not eine Tugend machen heißt es. Dies nahmen die Rechtsanwälte Dr. Oliver Fröhlich und Dr. Frank Dahlbender sowie Herr Christoph Tillmanns (Vorsitzender Richter am LAG BW) sehr ernst. Sie verwandelten die “Not-Lösung” zu einer gefeierten Veranstaltung mit weit über 500 teilnehmenden Accounts in der Spitze.
WeiterlesenDer Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) eingeführt. Sie soll die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ersetzen. Hauptmotiv für die Abschaffung des „Scheins“ war der Abbau von Bürokratie durch die Digitalisierung des Übermittlungsweges und auch die Vermeidung von Papier sowie die Schaffung von mehr Transparenz. Hat die Einführung die gewünschten Erleichterungen gebracht? Ist die eAUB ein Erfolg? Herr Rechtsanwalt Herberth aus Stuttgart unternimmt den Praxistest.
WeiterlesenDie aktuelle Bundesligasaison hat mit Bayern München seinen Meister gefunden. Schlagzeilen ereilten uns jedoch nicht nur aus München, sondern auch vom Bundesarbeitsgericht aus Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2023 (Az.: 7 AZR 169/22) entschieden, dass ein pandemiebedingter Saisonabbruch wegen Corona nicht automatisch zu einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages eines Profifußballers führt. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals die arbeitsrechtliche Position eines Profifußballers einzuordnen.
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