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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Rechtsprechungsänderung: Verfall von virtuellen Optionsrechten nach Beendigung des Arbeitsverhältniss

Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes stellt ein wegweisendes Urteil des Bundesarbeitsgerichts vor. Mit seinem Urteil vom 19. März 2025 – 10 AZR 67/24 hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass bestimmte Verfallklausel in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zum Verfall virtueller Optionsrechte nach Beendigung des Arbeitsverhältnis unwirksam sind. Damit hält der entscheidende Senat ausdrücklich nicht mehr an seiner Rechtsprechung aus  dem Jahr 2008 fest, in der er den sofortigen Verfall bereits getestete Option, die während des Arbeitsverhältnis noch nicht ausgeübt werden konnten, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses für zulässig erachtet hat.

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Suche nach "Berufseinsteigern" oder Juristen mit "Berufserfahrung bis ca. 6 Jahre" zulässig

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte einer aktuellen Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 05.12.2024, die sich mit der Frage befasst, ob es diskriminierend ist, wenn sich eine Stellenausschreibung an "Berufseinsteiger" oder Juristen richtet, die "bis ca. 6 Jahre Berufserfahrung" besitzen.

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Verhandlungspflicht des Arbeitgebers bei Zielvereinbarung mit Bonus

Grundsätzlich ist ein Arbeitgeber berechtigt, einseitige Ziele vorzugeben, die der Arbeitnehmer erfüllen muss, um eine erfolgsabhängige variable Vergütung zur erhalten. Hat der Arbeitgeber sich allerdings einmal vertraglich verpflichtet mit dem Arbeitnehmer für eine Zielperiode Ziele zu vereinbaren, darf er sich nicht gleichzeitig vorbehalten, die Ziele ohne Verhandlung einseitig festzulegen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 3. Juli 2024, Az. 10 AZR 171/23 entschieden.

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