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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Annahmeverzug und böswilliges Unterlassen anderweitigen Verdienstes: -Von zumutbarer Tätigkeit und Auskunftsansprüchen bis hin zur sozialrechtlichen Verpflichtung zur Arbeitslosmeldung-

Nach den allgemeinen Regeln muss der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung die Vergütung als Gegenleistung nur entrichten, wenn der Arbeitnehmer gearbeitet hat (Grundsatz: Ohne Arbeit kein Lohn!). Die Regeln des Annahmeverzugs stellen eine von zahlreichen arbeitsrechtlichen Durchbrechungen dieses Grundsatzes dar. § 615 BGB erhält dem Arbeitnehmer den Lohnanspruch, wenn der Arbeitgeber sich in Annahmeverzug befindet. In Kündigungsfällen bestimmt sich die Voraussetzung des Annahmeverzugs nach § 615 BGB und § 11 KSchG. Wann der Arbeitgeber auch ohne Arbeit Lohn zahlen muss, ist ein spannendes und regelmäßiges Thema in allen Instanzen. Erst kürzlich gab es dazu wichtige Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts und mehrerer Landesarbeitsgerichte. Frau Rechtsanwältin Meyer-Renkes fasst alles, was man dazu wissen muss, zusammen.

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Urlaub doch nicht bis in alle Ewigkeit? - Verjährung und Verfall der Urlaubsabgeltung im Hinblick auf die aktuelle Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts

Bislang war noch nicht geklärt, was hinsichtlich der Verjaehrung für die Auszahlung nicht genommener Urlaubsansprüche nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gilt. Diese Frage hat nunmehr das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 31.01.2023 (Az.: 9 AZR 456/20) beantwortet. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die Auswirkungen der aktuellen Entscheidung auf die arbeitsrechtliche Praxis und nimmt dies zum Anlass, nochmals das Thema der Urlaubsabgeltung näher zu beleuchten.

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Arbeitnehmer:innen haben ein Recht auf Unerreichbarkeit in der Freizeit

Das Thema „Arbeitszeit“ ist in der arbeitsrechtlichen Praxis weiterhin hochaktuell. Wir haben uns dazu in diesem Blog insbesondere im letzten halben Jahr auch schon wiederholt geäußert. Nun hat das Landes­ar­beits­ge­richt Schleswig-Holstein die Begründung zu einem Urteil vom 27.09.2022 (1 Sa 39 öD/22) veröffentlicht, das einen weiteren interessanten Beitrag zu der anhaltenden Diskussion liefert, wie der Begriff der „Arbeitszeit“ modern zu interpretieren ist und wie die Abwägung zwischen den Vorteilen der Digitalisierung und den schutzbedürftigen Belangen der Arbeitnehmer:innen sachgerecht zu treffen ist. Alles was dazu wichtig ist, fasst Herr Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammen.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit! - BAG entscheidet zur Vergütung von Rettungsassistent in Teilzeit

Die Lohngerechtigkeit spielt ja in vielen Rechtsstreitigkeiten eine große Rolle. Wie gerecht und vor allem gleich muss die Belegschaft vergütet werden? Das Bundesarbeitsgericht hat sich in dem Urteil vom 18.01.2023 (5 AZR 108/22) mit der Frage der Lohngleichheit bei Teilzeitbeschäftigung auseinandergesetzt und dem dortigen Kläger Recht gegeben. Der Partner der Kanzlei, Herr Rechtsanwalt Daniel Hartmann berichtet von dem Fall. Er erklärt, was für die Praxis wichtig ist.

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Grundsatzentscheidung des BAG: Versetzung ins Ausland grundsätzlich zulässig! Zündstoff für zukünftige Umstrukturierungs- und Trennungsprozesse?

Kurz vor Jahresende hatte das Bundesarbeitsgericht am 30. November 2022 (5 AZR 336/21) über die Frage zu entscheiden, ob der Arbeitgeber auch dazu berechtigt sein kann den Arbeitnehmer anzuweisen, seine Arbeitsleistung von einem Ort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland aus zu erbringen. Herr Rechtsanwalt Hans Reinholz fasst die Entscheidung zusammen und berichtet über die Folgen für die Praxis in Vertragsgestaltung und bei Trennungswunsch.

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