Online-Update schließt erfolgreiche Veranstaltungsreihe in 2023 ab. Aus der Not eine Tugend machen heißt es. Dies nahmen die Rechtsanwälte Dr. Oliver Fröhlich und Dr. Frank Dahlbender sowie Herr Christoph Tillmanns (Vorsitzender Richter am LAG BW) sehr ernst. Sie verwandelten die “Not-Lösung” zu einer gefeierten Veranstaltung mit weit über 500 teilnehmenden Accounts in der Spitze.
WeiterlesenDer Gesetzgeber hat zum 1. Januar 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAUB) eingeführt. Sie soll die bisherige Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform ersetzen. Hauptmotiv für die Abschaffung des „Scheins“ war der Abbau von Bürokratie durch die Digitalisierung des Übermittlungsweges und auch die Vermeidung von Papier sowie die Schaffung von mehr Transparenz. Hat die Einführung die gewünschten Erleichterungen gebracht? Ist die eAUB ein Erfolg? Herr Rechtsanwalt Herberth aus Stuttgart unternimmt den Praxistest.
WeiterlesenDie aktuelle Bundesligasaison hat mit Bayern München seinen Meister gefunden. Schlagzeilen ereilten uns jedoch nicht nur aus München, sondern auch vom Bundesarbeitsgericht aus Erfurt. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 24.05.2023 (Az.: 7 AZR 169/22) entschieden, dass ein pandemiebedingter Saisonabbruch wegen Corona nicht automatisch zu einer Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages eines Profifußballers führt. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals die arbeitsrechtliche Position eines Profifußballers einzuordnen.
WeiterlesenHeute möchten wir von einem interessanten Urteil des Arbeitsgerichts Stuttgart berichten, dass über die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hinausgeht. Sollte die Rechtsauffassung des Arbeitsgerichts Stuttgart in den nächsten Instanzen bestätigt werden, würde dies die „Spielregeln“ bei einem Abfindungspoker deutlich zugunsten von Arbeitgebern ändern können. Aus Stuttgart berichtet unser Kollege Herr Rechtsanwalt Michael Wald.
WeiterlesenMöchte der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer versetzen, so muss er zuvor den zuständigen Betriebsrat anhören und um Zustimmung bitten. Dabei kann der Begriff der „Versetzung“ sowohl eine räumliche Veränderung als auch die Zuweisung ganz oder teilweiser neuer Aufgaben umfassen. Aufgabe des Betriebsrats ist es dann, zu prüfen, ob diese Versetzung für den Betroffenen oder für andere Arbeitnehmer zu Nachteilen führt, die in Abwägung mit den Interessen des Arbeitgebers nicht gerechtfertigt sind. So sagt es § 99 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG). In einem Beschluss in einem betriebsverfassungsrechtlichen Verfahren, datierend vom 11. Oktober 2022 (Az. 1 ABR 18/21), dessen ausführliche Begründung kürzlich veröffentlicht worden ist, hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) noch einmal daran erinnert, welche Bedeutung es dem Wort „vor“ in dem gesamten Kontext der §§ 99 bis 101 BetrVG beimisst. Diese wichtige Entscheidung und die Folgen für die Praxis fasst Rechtsanwalt Christian Kaiser hierzusammen.
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