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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Neues zum Thema Beweisverwertungsverbot: Unterliegen Beweise, deren Erhebung gegen Datenschutzregeln verstößt einem Beweisverwertungsverbot?

In einem jüngst ergangenen Urteil bleibt das Bundesarbeitsgericht (BAG) dabei seiner eher verwertungsfreundlichen Linie treu und hat entschieden, dass grundsätzlich kein Verwertungsverbot in Bezug auf solche Aufzeichnungen aus einer offenen Videoüberwachung bestehe, die vorsätzlich vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers belegen sollen (Urt. v. 29.06.2023 – 2 AZR 296/22). Das gelte auch dann, wenn die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers nicht vollständig im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts stehe. Hier wiederholt das BAG, was es bereits in einer Entscheidung von 2018 (Urt. v. 23.08.2018 – 2 AZR 133/18) gesagt hat, nämlich, dass Datenschutz kein Tatenschutz sei. Frau Rechtsanwältin Sanela Pohlmann erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil zum Anlass, auch einen kleinen Überblick über bereits in der Vergangenheit ergangene Urteile des BAG zum Thema Beweisverwertungsverbot zu geben.

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Was ist privat und geschützt? - Beleidigende Äußerungen in einer privaten Chatgruppe können Kündigung rechtfertigen

Nachrichten, mit denen sich Arbeitnehmer in negativer Weise über ihren Arbeitgeber äußern, sind häufig Gegenstand der arbeitsrechtlichen Beratung. Im Vordergrund steht hierbei, ob solche Äußerungen eine Pflichtverletzung darstellen, da Arbeitnehmer durch eine Meinungsäußerung ihre arbeitsvertragliche Rücksichtnahmepflicht verletzen können. Das BAG (Entscheidung vom 24. August 2023 – Az.: 2 AZR 17/23) musste sich nun erstmals mit der Frage beschäftigen, ob eine kleine Whatsapp-Gruppe eine Art geschützter, privater Raum ist, in dem Vertraulichkeit gilt und Beschimpfungen oder Beleidigungen ohne arbeitsrechtliche Sanktionen ausgetauscht werden können. Herr Rechtsanwalt Nikolaos Siametis fasst diese Entscheidung zusammen und erklärt die Folgen für die Praxis.

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Fach- und Arbeitskräftemangel in Deutschland – Neue Chancen durch das neue Einwanderungsgesetz?

In vielen Wirtschaftszweigen ist die Antwort auf die Frage, was derzeit das größte Problem ist immer dieselbe: „Wir finden niemanden, der die Arbeit macht.“ Hintergrund ist der in Deutschland bestehende Fachkräftemangel. Wobei Fachkräftemangel tatsächlich nur bedingt die richtige Formulierung ist. Denn es fehlen tatsächlich Arbeitskräfte in allen Bereichen und allen (Aus-)Bildungshintergründen. Eine Lösung könnten internationale Fachkräfte sein, die dann in Deutschland tätig werden. Um dies zu erleichtern hat der Bundestag weitreichende Änderungen im Einwanderungsrecht beschlossen. Einen Überblick über die Neuerungen und auch die Hürden insgesamt liefert Herr Rechtsanwalt Henning Meier.

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Nichts ist so sicher, wie das Attest zu einer Arbeitsunfähigkeit - Oder doch nicht? Die AU-Bescheinigung im Lichte aktueller Rechtsprechung

Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung durch einen Arzt ist von der Rechtsprechung über viele Jahre hinweg – überspritzt gesagt - nahezu für absolut erklärt worden. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat dann mit einem Urteil vom 8. September 2021 (Aktenzeichen 5 AZR 149/21) jedoch eine erste wesentliche Kerbe in den Beweiswert der AUB geschlagen, indem es feststellte, dass der Beweiswert der AUB insbesondere dann erschüttert sein kann, wenn ein Arbeitnehmer, der sein Arbeitsverhältnis selbst kündigt, am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben wird und die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst. Die Instanzgerichte haben sich in der Folge immer häufiger mit derartigen Fallgestaltungen zu beschäftigen, in denen Arbeitnehmer ihre Ansprüche auf Entgeltfortzahlung einklagen (müssen). Welche Aspekte dabei von den Gerichten beleuchtet und wie bewertet werden, wird nachfolgend anhand einiger Entscheidungen durch Rechtsanwalt Christian Kaiser zusammengefasst werden.

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Mindestlohn wurde nicht gezahlt - Haftet der Geschäftsführer der GmbH persönlich?

Der gesetzliche Mindestlohn findet sich jedoch nicht nur in der politischen Diskussion, sondern auch in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung wieder. Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 30.03.2023 (Az.: 8 AZR 120/22) entschieden, dass Geschäftsführer einer GmbH für unterbliebene Zahlungen des gesetzlichen Mindestlohns nicht persönlich haften. Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung und nimmt das Urteil des Bundesarbeitsgerichts zum Anlass, nochmals auf die wichtigsten Regelungen des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzugehen.

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