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Kanzlei-Blog Ulrich Weber & Partner

Arbeitsrechtliche Maßnahmen gegenüber Terrorsympathisanten und Antisemiten

Mit der anstehenden Güteverhandlung der Kündigungsschutzklage von Anwar El Ghazi gegen den FSV Mainz 05, die am 20. Dezember 2023 vor dem ArbG Mainz stattfinden wird, rückt die Bedeutung von Äußerungen auf sozialen Netzwerken im Arbeitsrecht erneut ins Zentrum der Aufmerksamkeit.

Die Posts von Anwar El Ghazi von FSV Mainz 05 und Noussair Mazraoui von FC Bayern München, die Parolen wie "Vom Fluss bis zum Meer, Palästina wird frei sein" und Aufrufe zur Unterstützung für Palästina enthielten, haben große Aufmerksamkeit erregt. Während Mainz 05 El Ghazi für seine Äußerungen freistellte und später kündigte, blieben für Mazraoui zunächst keine direkten Konsequenzen. Diese Ereignisse werfen in arbeitsrechtlicher Hinsicht wichtige Fragen auf, insbesondere hinsichtlich der Begrenzung der Meinungsfreiheit am Arbeitsplatz und der Handlungsmöglichkeiten, die Arbeitgebern bei Überschreitungen dieser Grenzen zur Verfügung stehen.

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Referentenentwurf zur Reform des Mutterschutzgesetzes („Familienstartzeit“)

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat einen Referentenentwurf zur sog. Familienstartzeit vorgelegt. Es ist geplant, dass damit noch im ersten Quartal 2024 Änderungen des Mutterschutzgesetzes in Kraft treten sollen zur Einführung eines Anspruchs auf bezahlte Freistellung für den Partner oder die Partnerin nach der Geburt eines Kindes.

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Diskriminierende Teilzeitregelung bei Fluggesellschaft

Entscheidungen zur Diskriminierung von Teilzeitbeschäftigten sind Dauerthema in der arbeitsrechtlichen Rechtsprechung. Kaum ein Jahr vergeht, ohne dass ein bedeutendes Urteil zu diesem Thema gesprochen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte mit Urteil vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20) über die Frage zu entscheiden, ob teilzeitbeschäftigte Piloten bei der Gewährung eines sog. „Mehrflugstundenbonus“ benachteiligt werden.

Herr Rechtsanwalt Dominik Kranz erläutert die wesentlichen Aspekte der aktuellen Entscheidung des EuGH vom 19.10.2023 (Az.: C-660/20).

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Anspruch auf Zeugniskorrektur wegen Verstoß gegen das Maßregelungsverbot

„Über Zeugnisse streiten wir uns nicht.“ „Da sind wir emotionslos.“ So oder so ähnlich hört man es oft von Arbeitgeberseite oder deren rechtlichen Vertretern im Rahmen von Verhandlungen über Trennungen. Auch wenn das häufig oder überwiegend der Fall sein mag, kommt es dennoch immer wieder zu Streitigkeiten über Zeugnisinhalte. Interessanterweise betrifft dies mitunter sogar Fälle, in denen die Parteien sich in einem Aufhebungsvertrag oder einem gerichtlichen Vergleich bereits auf eine Note für die Leistungs- und Führungsbeurteilung verständigt haben und dem Arbeitnehmer womöglich sogar das Recht eingeräumt wurde einen eigenen Entwurf vorzulegen von dem die Arbeitgeberseite nur aus wichtigem Grund abweichen darf. Diese Fälle scheinen zwischenzeitlich sogar zuzunehmen.

In einem Urteil vom 6. Juni 2023 hatte sich das Bundesarbeitsgericht (9 AZR 272/22) mit der Frage zu befassen, ob und inwieweit ein Arbeitgeber bei Korrektur eines Zeugnisses vor dem Hintergrund des Maßregelungsverbotes an in vorhergehend erteilten Zeugnissen enthaltene Formulierungen gebunden ist, insbesondere verpflichtet ist, eine Dankes- und Wunschformel aufzunehmen.

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Henning Meier